IMPRESSUM

Unternehmensdaten

lessings GmbH, Huttenstr. 18a, 97072 Würzburg
Kontakt: Telefon: +49 931. 3 59 00-0 . Telefax: +49 931. 3 59 00-99
E-Mail: info@lessings.de
Geschäftsführung: Sandra Berglehner
Handelsregister beim Amtsgericht Würzburg, Nr. HRB 17442
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE229413066
Steuernummer: 257/131/30004

Versicherungsvermittlerregister: Register-Nr. D-I1T4-58SXZ-40

Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Finanzanlagenvermittlerregister: Register-Nr. D-F-155-W3TR-35
Registerbehörde:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
www.vermittlerregister.info
und zuständige Berufskammer Würzburg:
IHK Würzburg Schweinfurt
Mainaustr. 33
97082 Würzburg
www.wuerzburg.ihk.de

Erlaubnis nach § 34 f Finanzanlagenvermittlung Abs. 1, S.1, Nr. 1 und 2 GewO, erteilt durch die IHK für München und Oberbayern,
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
‎80333 München
www.ihk-muenchen.de

Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK für München und Oberbayern,
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
‎80333 München
www.ihk-muenchen.de/34c-gewo

Angaben über Beteiligungen an einem Versicherungsunternehmen
Es besteht keine Beteiligung der lessings GmbH an einem Versicherungsunternehmen, ebenso keine Beteiligung eines Versicherungsunternehmens an der lessings GmbH.

Es besteht keinerlei vertragliche Verpflichtung, Vermittlungsgeschäfte mit einem/mehreren Versicherungsunternehmen zu tätigen; eine Empfehlung stützt sich auf eine ausgewogene Untersuchung des Marktes.

Ihre Beratungspartner sind ausschließlich Makler nach §93 HGB.

Als ganzheitlicher Finanzdienstleister registriert sich nicht nur das Unternehmen, sondern auch jeder einzelne Beratungspartner nach der neuesten EU-Vorschrift.
Beschwerdestellen
Beschwerdestellen – außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V., Prof. Wolfgang Römer, Postfach 08 06 22, 10006 Berlin
(weitere Informationen unter: www.versicherungsombudsmann.de)
Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Dr. Helmut Müller, Leipziger Str. 104, 10117 Berlin
(weitere Informationen unter : www.pkv-ombudsmann.de)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
(weitere Informationen unter: www.bafin.de [Stichwort: Ombudsleute])

Allgemeine Informationspflicht gem. § 5 TMG und rechtliche Hinweise

Urheberrecht:

© Lessings GmbH alle Rechte vorbehalten. Text, Bilder, Grafiken, Sound, Animationen und Videos sowie deren Anordnung auf der Seite Syntaurus.de unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt dieser Website darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Wir weisen darauf hin, dass auf der Website enthaltene Bilder und Videos teilweise dem Urheberrecht Dritter unterliegen.

Haftung:

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Verantwortlich für den Inhalt und die Gestaltung: Sandra Berglehner

Rechtliche Hinweise

Urheberrecht: Copyright 2024 lessings GmbH.

Realisation:
vorwärts communication, Hannover

Grafik:
Carina Beuning

Fotonachweise:
lessings GmbH

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzt der Finanzberater u. a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

FÜR DIE BERATUNGSDOKUMENTATION

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die vorvertraglichen Informationen des Anbieters verwendet werden. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.